Insolvenz der weeNexx AG und die Folgen für Anleger

Die weeNexx AG ist insolvent! Über Pleiten, Pech und Pannen der wee-Gruppe sprechen wir heute mit Jens Reime. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht – und vertritt Hunderte geschädigte Anleger der wee-Gruppe.

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Transkript / Interview

Herr Reime, wir unterhalten uns heute über die Insolvenz der wee-Gruppe. Sie beschäftigen sich nun ja bereits seit geraumer Zeit mit der Pleite der wee-Gruppe. Was ist denn da eigentlich genau passiert?

Jens Reime: Anfang letzten Jahres sind Geschädigte auf mich zugekommen und haben mich darüber informiert, dass es bei der Pleite der wee-Gruppe sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland scheinbar zu Ungereimtheiten gekommen ist und. Infolgedessen habe ich mich mit einem Kollegen aus der Schweiz zusammengeschlossen und mit den Recherchen begonnen. Hierzu sind wir zum Konkursamt nach Frauenfeld gefahren und nahmen Einsicht in die Konkursakten der weeNexx AG. Im Zuge dessen stellten wir fest, dass scheinbar nicht alles so gelaufen ist, wie es hätte sein sollen. Es gibt Auffälligkeiten im Umgang mit den Vermögensmassen der weeNexx AG, jedoch auch einige andere Ursachen für die Insolvenz der wee-Gruppe in Deutschland wie in der Schweiz. Fakt ist jedenfalls, dass hier ein gesamtes Firmenkonglomerat nahezu vermögenslos in die Konkurse und in die Insolvenzen gegangen ist. Die Anleger sowie die Investoren haben absolut keine Möglichkeit, aus den Konkursen der Tochtergesellschaften oder der Muttergesellschaft in Deutschland und in der Schweiz irgendetwas zu verlangen.

Was ist denn der aktuelle Stand?

Jens Reime: Die Informationsdichte bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft in München ist so hoch, dass mittlerweile Fragebögen an mögliche Zeugen für diese Ermittlungsverfahren versandt werden. Es geht dabei um schwerwiegende Dinge, sowohl um Geschehnisse in der Schweiz als auch in Deutschland, und wir haben uns aufgemacht im Glauben, dass es genügend Ansätze für die Geschädigten gibt, im Rahmen des Ermittlungs- und Strafverfahrens noch Rechte geltend zu machen.

Würde Sie diesbezüglich noch einige Details mit uns teilen?Würde Sie diesbezüglich noch einige Details mit uns teilen?

Jens Reime: Wir prüfen zum Beispiel, ob die letzten Vermögensmassen der weeNexx AG in Höhe von beeindruckenden 5 Mio. Euro auch tatsächlich ordnungsgemäß dem Konkursamt in Frauenfeld angegeben wurden. Zudem prüfen wir die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder der Aktienkäufer sowie die Rechtmäßigkeit des Vertriebs der Token in ganz Europa. Wir haben uns hierzu das sogenannte White-Paper angesehen, wobei dieser auf uns den Eindruck macht, dass es sich hierbei vielmehr um einen Freibrief für die Verwendung der eingenommenen Kaufpreise handelt. Die Käufer müssen davon ausgehen, dass insgesamt ein hoher, zweistelliger Prozentsatz für Provisionen verwendet worden ist. Ob dies noch im Sinne des White-Papers tatsächlich passieren durfte, ist höchst fragwürdig. Wir leiten die entsprechenden Indizien an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter – was die Ermittlungsbehörden daraus machen, entzieht sich meiner Erkenntnis. Fakt ist jedoch: Dies sind einige Ansätze, die uns zu der Annahme berechtigen, dass es absolut Sinn macht, wenn sich die Geschädigten uns anschließen.

Gibt es Ihrerseits noch Ratschläge für die Geschädigten, was sie jetzt im Moment noch unternehmen könnten?

Jens Reime: Also, man muss hier unterscheiden zwischen den Käufen der Aktien der Muttergesellschaft Swiss Fintech Invest, Token von der weeNexx AG und den sogenannten MPM-Paketen. Jeder Geschädigte wird im Rahmen der Konkurs- oder Insolvenzverfahren keine Recht geltend machen können. Die einzige Möglichkeit besteht hier, Rechte im Rahmen des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens doch noch geltend zu machen. Die deutsche Strafprozessordnung ist seit 2017 wesentlich geschädigtenfreundlicher und wir gehen davon aus, dass unsere Mandanten, die sowohl Aktien als auch Token und MPM-Pakete gekauft haben, von den Ermittlungserfolgen der Staatsanwaltschaft München profitieren können. Die Ermittlungen richten sich gegen einen Kreis von ca. 20 Personen im In- und Ausland, die im Prinzip die Führungselite und auch Organe in den Vertriebsfirmen bildeten.

Wen genau können die Anleger bei der Anzahl an Beteiligten in Haftung nehmen?

Jens Reime: Das ist letztendlich der Staatsanwaltschaft München überlassen. Ich kann lediglich dazu plädieren, so viele Strafanzeigen wie möglich über uns einzureichen. Wir begleiten die Geschädigten sowohl bei Einreichung der Strafanzeige als auch beim gesamten Ermittlungsverfahren. Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung, jedoch Unterstützung im Rahmen dieses doch durchaus komplexen Verfahrens ist sicherlich nötig. Immerhin ist damit zu rechnen, dass jeder Geschädigte, der eine Strafanzeige eingereicht hat, auch einen entsprechenden Fragebogen von der Staatsanwaltschaft erhält und dann ist es natürlich an uns, dabei eine unterstützende Funktion einzunehmen und diesen Lebenssachverhalt, der momentan in München ermittelt wird, mit weiteren Sachverhaltsdetails anzureichern. Wenn es dann zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, kann man bei entsprechenden Ermittlungserfolgen und von den Urteilen profitieren und hat die Chance, einen Teil oder gar das gesamte investierte Kapital zurückzuerhalten. Aufgrund der Vielzahl der Geschädigten, deren Schadenssummen von 1.000 bis 100.000 Euro variieren, haben wir für uns die Entscheidung getroffen, die Betroffenen an den Ermittlungserfolgen partizipieren zu lassen. Sammelklagen gibt es ja bekanntlich in Deutschland nicht, und es wäre meiner Auffassung nach viel zu aufwendig, für jeden einzelnen ein Zivilverfahren einzuleiten, wenn das Strafverfahren noch gar nicht abgeschlossen wäre. Dazu ist das Verfahren viel zu komplex, baut sich aus unterschiedlichen Teilen auf und dürfte angesichts der Beweislast der Betroffenen doch recht schwierig werden.

Habe ich es richtig verstanden, dass Sie somit eine Art „Sammelklage“ vorbereiten?

Jens Reime: Jein… Wie bereits erwähnt, gibt es in Deutschland ja so etwas wie eine Sammelklage nicht. Wir führen gesammeltes Vorgehen durch. Das heißt, wir begleiten die Geschädigten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und vertreten bereits Mandanten aus acht europäischen Ländern, die sowohl ihren Wohnsitz in Slowenien, Großbritannien, Frankreich als auch in der Schweiz, in Deutschland, Tschechien oder Polen haben. Wir werden diese Strafanzeigen peu à peu einreichen, begründen sie und begleiten das Verfahren bis zum rechtskräftigen Urteil.

Herr Reime, Sie haben ja nun schon so einiges beschrieben. Können Sie abschließend noch Ihre Vorgehensweise etwas konkretisieren und Ihre expliziten Ziele nennen?

Jens Reime: Für die in vielen europäischen Ländern ansässigen Geschädigten halten wir eine international geschaltete Homepage parat, die www.ig-weenexxag.de lautet. Auf der dortigen Kontaktunterseite wurden Fragebögen in den unterschiedlichen europäischen Sprachen bereitgestellt, welche die Geschädigten nutzen können. Diese enthalten zudem eine gewisse Anleitung, um an uns herantreten zu können, sowie Hinweise zu den Kosten.

Sie haben kurz angedeutet, dass es sich bei diesem Fall um viele Geschädigte handelt. Wie viele Mandate vertreten Sie bereits?

Jens Reime: Aus dem In- und Ausland vertreten wir bereits rund 200 Mandate.

Sie haben es zuvor kurz geschildert: Wie genau kann man Sie mandatieren?

Jens Reime: Die Geschädigten können sich den Fragebogen von der Homepage herunterladen, entsprechende Angaben tätigen und uns per E-Mail oder Post zuschicken, wie es bereits so oft erfolgreich passiert ist.

Herr Reime, vielen Dank für das Interview.

Jens Reime bietet eine Hotline für geschädigte Anleger zur kostenlosen telefonischen Erstberatung an: 0800 72 73 463 (aus Deutschland)

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