ASE Real Estate-Geschäftsführer Klaus Hartrampf im Interview zum Thema Denkmalimmobilien. Die Steuervorteile einer denkmalgeschützten Immobilie ergeben sich aus den normalen Abschreibungen einer Immobilie je nach Baujahr und aus den speziellen Vorteilen (Sonder AfA, Denkmal AfA), die durch die Einstufung als Denkmal entstehen, wodurch auch die Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind.