Tipps und Ratschläge für Geschädigte von PIM Gold

10.000 Goldkäufer sind vom mutmaßlichen Betrug bei PIM Gold betroffen. Der Insolvenzverwalter hat seine Arbeit aufgenommen. Rechtsanwalt Christian H. Röhlke gibt geschädigten Anlegern Tipps und Ratschläge, wie sie rechtlich vorgehen können.

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Transkript / Interview

Herzlich willkommen beim Business Talk am Kudamm. Heute spreche ich mit Rechtsanwalt Christian Röhlke über Risiken im Grauen Kapitalmarkt und über den aktuellen PIM Gold Skandal.

Jedes Jahr entstehen im grauen Kapitalmarkt Milliardenschäden. Was genau wird in dem Begriff „Grauer Kapitalmarkt“ zugeordnet?

Christian Röhlke: Das schwierig zu beantworten. Genau kann man das gar nicht beantworten. Es ist eigentlich alles was nicht

explizit gesetzlich geregelt ist und nicht von der BaFin beaufsichtigt wird. Bis vor kurzem war eigentlich in der anwaltlichen Tätigkeit meistens mit Gesellschaftsbeteiligung zu kämpfen. Inzwischen haben wir Nachrangdarlehen, Inhaberschuldverschreibung, diese ganze Bitcoin Problematik fällt darunter. Es liegt letztlich am Erfindungsreichtum des Menschen, das ist unbegrenzt.

Worauf sollten Kapitalanleger achten, um nicht auf Schneeballsystem oder andere Betrugssystem reinzufallen?

Christian Röhlke: Meine Oma hätte wohl gesagt, wenn etwas zu gut ist, um wahr zu sein, dann ist es meistens auch nicht wahr. Wenn ich bei der Bundesbank 0% oder 0,5% Zinsen bekomme oder für Staatsanleihen entsprechend wenig bekomme, dann kann das nicht mit rechten Dingen zugehen, wenn man jemand 7% Zinsen verspricht. Ich finde man sollte auch einfach mal kritisch hinterfragen, ob man das Geschäftsmodell überhaupt versteht, um was es geht, oder ob man nachvollziehen kann, woher diese 7% Rendite überhaupt kommen kann. All das sind solche Indikatoren, auf die jeder normaler Mensch eigentlich kommt.

Aktuell geht gerade der Skandal der Firma PIM Gold durch die Presse. Wie ist die aktuelle Informationslage?

Christian Röhlke: Auch da weiß man nicht besonders viel. Man weiß, dass die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume durchsucht hat, man weiß, dass die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in Form von Gold beschlagnahmt hat. Das Insolvenzverfahren ist wohl vor kurzem beantragt worden. Jjetzt gerade als ich zu diesem Interview fuhr, ging auf der offiziellen Seite insolvenzbekanntmachungen.de, die Mitteilung raus, dass es einen vorläufigen Insolvenzverwalter gibt mit einer starken Insolvenzverwaltung. Der Geschäftsführer ist in Haft, die Lagerstätte gibt das Gold nicht raus, sagt der Staatsanwalt.

Was sollen dann die PIM Anleger machen?

Christian Röhlke: Abwarten. Nein, das ist ein bisschen zu kurz gesprungen.  Also als Anleger kann man im Verhältnis zur PIM Gold relativ wenig machen, im Verhältnis zur Lagerstätte auch. Sie werden höchstwahrscheinlich alle vom Insolvenzverwalter angeschrieben werden. In diesem Brief werden auch Hintergründe erläutert werden. Worüber man sich natürlich Gedanken machen muss ist: Kann ich Dritte, die jetzt nicht von der Insolvenz oder von der Staatsanwaltschaft und von diesen

Maßnahmen betroffen sind, haftbar machen, zum Beispiel Vermittler oder andere Marktmediäre. Dafür sollte man gegebenfalls einen Anwalt aufsuchen.

Der PIM Skandal steht  ja in einer traurigen Tradition. Letztes Jahr wurde bekannt, dass Container Investment von P&R auch ein Schneeballsystem war, das Milliardenschäden verursacht hat. Was macht denn der Gesetzgeber, um Kapitalanleger zu schützen?

Christian Röhlke: Der Gesetzgeber hat eigentlich schon ein bisschen was getan: 2005 gab es eine Prospektpflicht für weite Teile des Grauen Kapitalmarktes. Später dann wurde die auch noch erweitert, dass die BaFin die inhaltliche Schlüssigkeit dieser Prospekte prüfen konnte. Aber es ist wie beim Hasen und Igel: die Akteure des Grauen Kapitalmarktes sind immer ein bisschen schneller, die denken sich was aus und der Gesetzgeber kann nur reagieren. Es gibt immer noch Schlupflöcher, Genossenschaften sind immer noch nicht reguliert. Diese Direktinvestments von P&R, die wurden ja reguliert, auch während P&R vertrieben wurde. Die letzte Tranche hatte ja einen Prospekt. Also ganz „nichts“ macht der Gesetzgeber auch nicht.

Bleiben wir noch mal bei den Kapitalanlegern. Es gibt ja Schutzvereine, Interessengemeinschaften, die aufklären möchten. Für wie sinnvoll halten Sie das? Kann man sich dort orientieren?

Christian Röhlke: Das kommt darauf an. Es kann sicherlich Sinn machen, seine Interessen und seine Fähigkeiten zu binden und auch über eine Interessengemeinschaft Informationen zu sammeln, um Hintergründe auszuleuchten. Wir haben aber auch die Erfahrung gemacht, dass viele Interessengemeinschaften deswegen gegründet werden, um die Interessen bestimmter Personen zu schützen und die Anleger in die Irre zu führen. Wenn also beispielsweise drei große Vertriebsleute, die potenzielle Haftungsansprüche gegen sich haben, eine solche Interessenvereinigung gründen, um die Anleger auf einen Nebenkriegsschauplatz zu führen, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass die Rechtsschutzversicherung keine zwei Prozesse zahlt und die Anleger ihre Kraft dort vergeuden werden. Also insofern bei Interessengemeinschaften bitte mal aufpassen: Wer steht dahinter? Wessen Interessen werden tatsächlich geschützt? Wie teuer ist die ganze Geschichte und bringt mir das überhaupt was als Anleger?

Jeder einzelner muss ganz viel recherchieren. Was könnte denn die Gesellschaft machen?

Christian Röhlke: Ich persönlich würde es sehr begrüßen, wenn in allen Abschlussklassen in der Schule verpflichtend einfach finanzielle Allgemeinbildung eingeführt würde. Junge Leute müssen doch wissen, was sie mit ihrem selbst verdienten Geld machen und wo seriöse Angebote sind und wo nicht. Das kann doch nicht sein, dass das ganze Geld gleich wieder zum Teufel geht und irgendein Abzocker sich freut.

Herr Röhlke, vielen Dank für das Gespräch.

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