Wie funktioniert der Teilverkauf von Immobilien? Über dieses Thema sprechen wir heute mit Torsten Marx, Leiter für P2P-Immobiliendarlehen und Teilverkauf bei der Finanzkanzlei Hegner & Möller.
Wie funktioniert der Teilverkauf von Immobilien? Über dieses Thema sprechen wir heute mit Torsten Marx, Leiter für P2P-Immobiliendarlehen und Teilverkauf bei der Finanzkanzlei Hegner & Möller.
Video teilen:
Was sind die wichtigsten Punkte beim Teilverkauf?
Bei einem Teilverkauf hat der Immobilieneigentümer die Möglichkeit, einen ideellen Anteil der Immobilie in Liquidität umzuwandeln. So können Sie bis zu maximal 50% Ihrer Immobilie verkaufen, aber diese gegen ein monatliches Nutzungsentgelt weiterhin wie gewohnt nutzen. Sie werden durch ein im Grundbuch eingetragenes Wohn- bzw. Nießbrauchrecht, je nach Vertragsgestaltung abgesichert.
Wie hoch ist das Nutzungsentgelt?
Das Nutzungsentgelt beträgt aktuell ca. 6% p.a. für den Anteil der Immobilie, die verkauft wurde. Es entstehen ansonsten keine weiteren monatlichen Kosten.
Ist ein Teilverkauf im Gegensatz zu einer normalen Finanzierung auch für Angestellte und Selbständige geeignet, die schnell Liquidität benötigen?
Der Teilverkauf eignet sich sowohl auch für Angestellte und Selbständige. Typische Beispiele sind dabei meist, dass durch eine Scheidung ein Ehepartner ausbezahlt werden soll oder bei einer Erbschaft eventuelle Miterben ausgezahlt werden sollen. Auch wenn Ältere schon bestehende Schulden getilgt werden sollen, kann der Teilverkauf unter Umständen helfen. Das ist aber Immer sehr individuell und muss in jedem Fall genau geprüft werden. Zur schnellen Liquiditätsbeschaffung empfiehlt sich unter Umständen eine Kombination mit unserem P2P-Immobiliendarlehen.
Kann der verkaufte Anteil jederzeit zurückgekauft werden?
Ja, der Immobilieneigentümer kann den verkauften Anteil der Immobilie in der Regel jederzeit zurückkaufen. Wichtig dabei ist es allerdings dabei zu beachten, dass zum Zeitpunkt des Rückkaufes wieder der aktuelle Immobilienwert angesetzt wird. Haben Sie als Immobilieneigentümer Interesse an einem Teilverkauf? Sehr gerne bereaten die Experten von Hegner & Möller zu diesem Thema.
Weitere Informationen finden Sie auf: https://hegner-moeller.de/teilverkauf/