Herzlich Willkommen beim Business Talk am Kudamm. Mein heutiger Gast ist Rechtsanwalt Dr. Walter Späth. Wir sprechen über den aktuellen Edelmetallskandal der Firma PIM Gold. Der graue Kapitalmarkt gilt als Eldorado für Gauner und Betrüger. Was für einen Marktsegment beschreibt dieser Begriff ganz konkret?
Dr. Walter Späth: Also der graue Kapitalmarkt betrifft den wenig regulierten Teil des Kapitalmarktes, der zwar immer noch legal ist, aber nur wenig reguliert wird von Aufsichtsbehörden wie der BaFin. Gerade darum tummeln sich viele unseriöse Anbieter oder betrügerische Anbieter in diesem Marktsegment. Da gibt es Angebote zum Beispiel mit Genussscheinen, Nachrangdarlehen, unseriösen Angeboten in Immobilien, die danach Schrottimmobilien bezeichnet werden, Inhaberschuldverschreibungen, Angebot in Holzinvestments, Edelmetallinvestments, geschlossene Immobilienfonds oder Schiffsfonds, Kryptowährungen und jedes Jahr verlieren noch Anleger sehr viel Geld auf dem grauen Kapitalmarkt, nach Schätzungen des Bundeskriminalamts jedes Jahr circa 20 Milliarden Euro. Dieses Marktsegment, ist wirklich mit großen Gefahren verbunden, für die Anleger bestehen wirklich hohe Risiken bis zum Totalverlustrisiko. Und das ist für Anleger mit großen Gefahren verbunden, vor denen sie auch geschützt werden müssen.
Auf jeden Fall und aktuell sorgt der Skandal um die Firma PIM Gold für sehr viel Aufsehen. Was ist der aktuelle Stand der Dinge in dem Fall?
Dr. Walter Späth: Also der aktuelle Stand bei PIM Gold ist der, dass PIM Gold mittlerweile auch Insolvenz anmelden musste und der Vorwurf ist eher das hier Betrug vorliegen soll. Da soll also auch so eine Art Schneeballsystem betrieben worden sein. Also es gab jetzt letzten Wochen staatsanwaltschaftliche Durchsuchungen und der Geschäftsführer wurde auch in Untersuchungshaft genommen. Und es soll wohl ein großer Teil des Goldbestands fehlen, also davon circa 1,8 Tonnen Gold, die fehlen sollen, was dann ein großer Teil des Goldbestandes ist. Und wie gesagt mittlerweile musste der Anbieter leider Insolvenz anmelden, was natürlich auch für die Anleger bedeutet, dass sie da auch wohl Verluste befürchten müssen bis zum Totalverlust, so dass es abzuwarten bleibt, wie es da weitergeht mit dem Insolvenzverfahren. Es wurden jetzt auch unser junge Experte mal eingeschaltet und es bleibt jetzt abzuwarten, was noch ans Tageslicht kommt.
Beim PIM Gold geht man ungefähr von bis zu 150 Millionen Euro Sachschaden aus, verhältnismäßig ist das tatsächlich noch gering. Letztes Jahr flog mit P&R Containern, einer der größten Schneeballsysteme der deutschen Geschichte auf. Was ist da im Moment der aktuelle Stand?
Dr. Walter Späth: Also bei P&R ist der Stand, dass es wohl wirklich um deutlich größere Summen geht, der Schaden könnte sich auf ca. 3,5 Milliarden Euro belaufen und es soll schon circa 50.000 Geschädigte geben. Bei PIM Gold ist etwas weniger, man rechnet somit 5.000 bis 10.000 Geschädigten. Das ist immer noch sehr viel, aber nicht so viel wie bei P&R, das wirklich als eines der größten Schneeballsysteme in Deutschland gelten kann oder einer der größten mutmaßlichen Betrugsfälle in Deutschland. Und auch da ist die Situation jetzt für die Anleger noch sehr, sehr unbefriedigend. Man geht davon aus, dass ein großer Teil der Container gar nicht existiert, also irgendwie so über eine Million Container oder 1,6 Millionen Container vorhanden sein sollten. Jetzt stellt sich heraus, dass also wohl mehr als die Hälfte gar nicht vorhanden ist oder eine Millionen Container fehlen oder Phantasiecontainer waren. Und deswegen ist die Situation da sehr unbefriedigend mittlerweile, macht auch der Insolvenzverwalter teilweise schon Rückforderungsansprüche gegen Anleger geltend, die also Gelder bekommen haben, das kann also angefochten werden durch die sogenannte Insolvenzanfechtung, so dass dort einige Anleger befürchten müssen, dass diese Gelder zurückzahlen müssen. Die Situation ist unbefriedigend, undurchsichtig und es wird wohl noch lange dauern bis man da wirklich weiß oder Klarheit hat.
Was können die betroffenen Anleger jetzt machen?
Dr. Walter Späth: Also die betroffenen Anleger jetzt zum Beispiel im Fall von PIM Gold, die sollten natürlich die Situation ein bisschen abwarten, was sich Neues ergibt. Was man in solchen Fällen natürlich machen soll ist, die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Auch im Fall P&R natürlich Und dann muss man abwarten. Auf jeden Fall auch mal Schadenersatzansprüche prüfen gegen die Verantwortlichen, das heißt, die verantwortlichen Hintermänner.
Im Fall PIM Gold zum Beispiel die Geschäftsführer, vielleicht auch irgendwelche Wirtschaftsprüfer, die involviert waren, die den Goldbestand geprüft haben und bestätigt haben, vielleicht auch gegen die Vermittler. Hier können Anleger auch teilweise wegen Falschberatung gegen die Vermittler vorgehen. Ein Vermittler schuldet eine anlegerobjektgerechte Beratung und wenn die Anlageberatung diesen Anforderungen nicht entsprach, dann kann der Anleger auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Wie war das konkret bei PIM Gold? Es gibt ganz viele Beispiele. Sie haben auch viele Papiere mitgebracht. Was waren so Beispiele?
Dr. Walter Späth: Im Fall von PIM Gold, ich kann das hier mal kurz zeigen, das sind hier Unterlagen zum Beispiel. Hier wurde also wirklich zum Beispiel geworben mit „Goldie Schatztruhe“ oder eine „goldene Zukunft für ihre Kinder“. Das sind also hier so ein bisschen die Versprechungen. Letztendlich bedeutet das, dass man sagen kann, das durchaus in vielen Fällen mit einer sehr sicheren Anlage geworben wurde und es wurde auch gesagt, dass eben Gold wirklich ganz wertbeständig ist und ganz sicher ist und da keine Verlustrisiken bestehen. Teilweise wurde auch mit einer garantierten Rendite geworben oder mit Bonusgold 3%. Und es wurde auch damit geworben, dass es auch für die Kinder eben wirklich geeignet ist: Dann wurde den Anlegern teilweise auch versprochen, dass sie Eigentümer des Goldes werden, was auch schon sehr fraglich ist, ob das wirklich der Fall ist. Es wurde auch gesagt: ja das Gold wird dann eingelagert in Zollfreilager und die Anleger könnten das da jeder Zeit dann auch abholen. Jetzt zeigt sich, dass viele von den Versprechungen sich nicht bestätigen.
Es hat sich nach einem sehr guten Angebot angehört, vielleicht auch zu gut, um wahr zu sein. Momentan haben wir immer noch die Niedrigzinsphase. Was können denn Investoren tun, um betrügerische Angebote heraus zu finden und trotzdem anzulegen?
Dr. Walter Späth: Ja sie haben das Stichwort, das gerade schon angesprochen. Also gerade in Zeiten der Niedrigzinsphase sind viele Anleger dann leider meiner Meinung nach auch anfällig für solche verlockenden Angebote oder auch betrügerischen Angebote und da sollte der Anleger immer darauf achten, dass eine sehr hohe versprochene Rendite dann noch immer mit hohen Risiken verbunden ist, das heißt, je höher die versprochene Rendite ist, dann sind auch die Risiken um so höher, da sollte sich dem Anleger immer bewusst sein. Dann sollte er mal schauen, wie wird er kontaktiert vom Anbieter, kommt da irgendwie ein ungebetener Telefonanruf von dem Vermittler, so sogenanntes „cold calling“. Wenn das passiert, sollte man von vornherein am besten gar nicht eingehen auf dieses Angebot. Wenn Versprechungen gemacht werden vom Vermittler, soll man prüfen, hat man einen Prospekt bekommen, stehen da alle Chancen und Risiken drin zu dem Angebot. Er sollte auch mal den Vermittler vielleicht fragen, was er für eine Provision bekommt, wenn die jetzt sehr hoch ist, vielleicht 15% oder noch mehr, dann fließt eben so viel Geld nicht erst mal nicht in die Kapitalanlage, so dass da wirklich die Rendite schon sehr viel höher sein muss, wenn schon ein Großteil des Geldes nicht in die Anlage fließt. Ansonsten sollte man sehen, ob der Anbieter überhaupt über eine Erlaubnis verfügt. Da hat sich gezeigt, dass diverse Anbieter gar nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügten. Oder Angebote, die aus dem Ausland gemacht werden, da ist es dann sehr schwierig zu überprüfen, ob die seriös sind oder nicht, oder ob der Anbieter über die erforderliche Erlaubnis verfügt oder nicht. Und auch da ist es im Zweifelfall dann sehr schwer die Rechte im Ausland gelten zu machen, wenn man im Ausland klagen müsste. Und ja, er soll sich auch selber informieren, der Anleger soll selber Recherchen anstellen, soll mal unabhängige Dritte befragen, sollte vielleicht doch mal die Verbraucherzentralen fragen, denn es zeigt sich, dass manche Anbieter da auch ein bisschen kreativ sind, irgendwelche vermeintlich seriösen
Dritten einzuschalten, irgendwelche Sachverständigen oder irgendwelche Ratingagenturen, die dann bestätigen, dass das Angebot also wirklich gut ist oder ein gutes Rating hat. Und das hat sich auch teilweise in der Vergangenheit gezeigt, dass es nicht so war oder mit viel zu positiven Ratings gearbeitet wurde oder mit zu dem positiven Sachverständigengutachten. Deswegen sollte man eine unabhängige Meinung einholen, die Verbraucherzentralen fragen. Die haben auch Warnlisten. Das sind also die Ratschläge: sich selber informieren, möglichst viele Informationen holen und dann kann man auf solchen Angeboten gefallen sein.
Herr Dr. Späth, vielen Dank für das Gespräch.