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London könnte als Finanzplatz an Bedeutung verlieren – Dr. David Einhaus

Interview mit Dr. David Einhaus
Rechtsanwalt Dr. David Einhaus ist Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht sowie Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Einhaus & Partner mbB. Im Interview spricht er über die Folgen eines unkontrollierten Brexit bezüglich Zoll, Freizügigkeit und Due Diligence.

Ein unkontrollierter Brexit wird immer wahrscheinlicher. Was wären die schlimmsten, sofort auftretenden Konsequenzen für Unternehmen, die in GB tätig sind bzw. dort produzieren?

Dr. David Einhaus: Die Abgaben, insbesondere Zölle samt Zollabfertigung und der damit verbundene Mehraufwand. Der EU-Binnenmarkt und die EU-Zollunion fänden ab 1.1.2021 ohne UK statt. Daneben die Unsicherheiten in Bezug auf die Arbeitnehmer aus den EU-Staaten, die nicht mehr die Freizügigkeit und die Gleichstellung durch die Mitgliedschaft in der EU und auch keine Assoziierung, vergleichbar mit Schweiz oder Norwegen, genießen.

Welche Branchen sind aktuell am stärksten durch Verwerfungen vom Brexit betroffen?

Dr. David Einhaus: Vor Allem Handel und Industrie. Weniger Dienstleistungen, ausgenommen Finanzdienstleistungen. Denn Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes umfassen nicht nur die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, sondern auch die Kapitalverkehrsfreiheit. London wird auch als Finanzplatz an Bedeutung verlieren. Es ist zu befürchten, dass dabei viele EU-Bürger ihren Arbeitsplatz verlieren.

Welche rechtlichen Grundlagen würden für den Handel mit Unternehmen aus GB bei einem unkontrollierten Brexit Anwendung finden?

Dr. David Einhaus: Das ist in vielen Details strittig, insbesondere ob Regelungen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) greifen.

Im Übrigen auch das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich, das am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist. Bürger können demnach weiterhin im Vereinigten Königreich bzw. in der EU leben, arbeiten, studieren und unternehmerisch tätig werden. Diese Rechte werden für sie auf Lebenszeit umfassend geschützt. Das bedeutet leider nicht, dass sie die EU-Freizügigkeiten weiter unbeschränkt genießen oder nicht entlassen werden können.

Wie können sich Unternehmen vorbereiten, die unmittelbar vom Brexit betroffen sind?

Dr. David Einhaus: Es ist eine fiktive Due Diligence unter Berücksichtigung der wegfallenden Vorteile der EU-Mitgliedschaft und aller hierdurch möglichen Risiken durchzuführen. Wenn das Unternehmen bzw. die Niederlassung in den UK so konkurrenz- und überlebensfähig bleibt, spricht nichts gegen einen Verbleib.

Bei negativem Ergebnis ist der sicherste Weg eine Schließung oder ein Wegzug aus dem UK, zumindest aber eine vorsorgliche Investitionszurückhaltung bis Klarheit herrscht, ob verschiedene Grundfreiheiten über den Weg eines Handels-, Steuer- und Wirtschaftsabkommens doch noch gewährt werden bzw. eine Assoziierung stattfindet.

Welche sind die häufigsten Mandate, die Sie im Zusammenhang mit dem Brexit betreuen?

Dr. David Einhaus: Gesellschafts- und steuerrechtliche Beratung und Gestaltung sowie Handelsverträge. Eben die vorgenannte Vorbereitung und daraus resultierende Maßnahmen.

Herr Dr. Einhaus, vielen Dank für das Gespräch.

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Dr. David Einhaus

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link:

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