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Julia Louisa Bunzel: Abfindungen sind grundsätzlich nicht normiert

Interview mit Julia Louisa Bunzel
Julia Louisa Bunzel ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Berlin. Im Interview spricht sie über die häufigsten Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Arbeitsrecht ist ein breites Fachgebiet. Welches sind die typischen Betätigungsfelder für Anwälte?

Julia Louisa Bunzel: Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern über die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses, Problematiken bei der Abrechnung von Provisionen, Unstimmigkeiten bei der Gewährung von Urlaub, im Falle von Krankheiten, im Zusammenhang mit dem Ende eines Arbeitsverhältnisses, die Erstellung von Abwicklungsverträgen, Führen von Klagen vor den Arbeitsgerichten

Welche speziellen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten für kleine und mittelständische Unternehmen?

Julia Louisa Bunzel: Für mittlere und kleine Unternehmen gelten grundsätzlich die selben Regelungen wie für große Unternehmen oder Konzerne; allein bei Kleinstunternehmen bis zehn Mitarbeitern gibt es einige Besonderheiten, insbesondere beim Thema Kündigung. Unterschiede existieren zudem in Unternehmen die einen Betriebsrat haben.

Welchen arbeitsrechtlichen Einfluss haben Tarifbindung und Betriebsrat?

Julia Louisa Bunzel: In diesen Fällen müssen besondere Umstände berücksichtigt werden und es ist für Unternehmer hier wichtig, keine formalen Fehler zu begehen, die im Ergebnis möglicherweise sehr kostenintensiv wären, statt bei Einhaltung leicht hätten vermieden werden können.

Abmahnung sind ein beliebtes Disziplinierungsmittel von Arbeitgebern. Welche Anforderungen müssen für eine wirksame Abmahnung erfüllt sein?

Julia Louisa Bunzel: Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen; sollte diese nur mündlich erfolgt sein, ist es wichtig, dies durch einen Zeugen, der dabei war, verifizieren zu können, um diese Abmahnung im Streitfall darlegen zu können. Die Abmahnung an sich muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmer klar skizzieren, damit der Arbeitnehmer weiß, welches Fehlverhalten ihm vorgeworfen wird und das im Fall der Wiederholung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht

Lohnt es sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen vorzugehen?

Julia Louisa Bunzel: Dies kommt immer auf den Einzelfall an und kann so pauschal nicht beantwortet werden.

Kündigungen durch den Arbeitgeber landen häufig vor Gericht. Was sollten Arbeitnehmer beachten, die gegen ihre Kündigung vorgehen wollen?

Julia Louisa Bunzel: Nach Zugang der Kündigung muss innerhalb von drei Wochen eine sogenannte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden; diese Frist muss eingehalten werden, sonst wird die Kündigung – auch wenn diese mögl. Fehler enthält oder unbegründet ist – rechtswirksam und der Arbeitnehmer kann gegen das Ende des Arbeitsverhältnisses sich nicht mehr wehren.

Arbeitsrechtsprozesse enden häufig mit einer Abfindung. Auf welche Höhe dürfen Arbeitnehmer hoffen?

Julia Louisa Bunzel: Abfindung sind grundsätzlich nicht normiert, also gesetzlich nicht konkret geregelt; es kommt mithin immer auf das Verhandlungsgeschick im Einzelfall an; als Faustformal kann man aber von ca. halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ausgehen.

Frau Bunzel, vielen Dank für das Gespräch.

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Julia Louisa Bunzel

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link:

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