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Chantal N. Lehmann: Welche Voraussetzungen müssen für die Erwerbminderungsrente erfüllt sein?

Interview mit Chantal N. Lehmann
Chantal N. Lehmann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht in der Potsdamer Kanzlei Villa Persius. Zudem ist sie Autorin des Buches Berufsunfähig - Versicherer zahlt nicht?: Ein Ratgeber für Versicherungsnehmer. Heute sprechen wir mit ihr über die Erwerbminderungsrente und wem sie unter welchen Voraussetzungen zusteht.

Gesetzlich ist die Rente wegen Erwerbsminderung in § 43 SGB VI geregelt. Was versteht man unter einer Erwerbsminderungsrente?

Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese soll das Einkommen aufgrund der Erwerbsminderung ersetzen oder ergänzen.

Dabei muss man aber unterscheiden. Was bedeutet teilweise erwerbsgemindert und voll erwerbsgemindert in Bezug auf diese Rente?

Volle Erwerbsminderung erhält, wer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Teilweise Erwerbsminderung erhält, wer wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Gibt es einen grundlegenden Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente?

Ja! Die Erwerbsminderungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt und steht grundsätzlich jedem zu, der mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung versichert war und in diesem Zeitraum mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dem gegenüber eine rein private Versicherung. Hier kommt eine Leistung nur in Betracht, wenn überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde.

Zudem sind die Anspruchsvoraussetzungen nicht identisch. Bei einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geht es einzig um die Frage, ob und in welchem Umfang die betreffende Person aufgrund ihres Gesundheitszustandes noch arbeiten kann, ganz gleich in welchem Beruf. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu fragen, ob und in welchem Umfang der Versicherte seiner tatsächlich in gesunden Tagen ausgeübten beruflichen Tätigkeit noch nachgehen kann.

Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass eine allgemeine Wartezeit von mindestens 5 Jahren erfüllt ist. Welche Voraussetzungen gibt es noch?

Die Regelaltersgrenze darf noch nicht erreicht sein. Zudem müssen im genannten 5-Jahreszeitraum für mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet worden sein. Die Arbeitsunfähigkeit muss nachgewiesen werden. Es ist eine Antragsstellung erforderlich.

Können Sie uns abschließend sagen, wo man die Erwerbsminderungsrente beantragt und wann diese beginnt?

Erwerbsminderungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Der Antrag kann online gestellt werden. Über Beratungsstellen ist es möglich, sich vorab umfassend zu informieren, etwa wie der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen ist oder wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt.

Wird der Rentenantrag rechtzeitig gestellt, beginnt eine Rente wegen Erwerbsminderung als unbefristete Rente am Ersten des Monats bzw. als befristete Rente am Ersten des 7. Kalendermonats, nachdem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Der Antrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung eingeht. Wird er nach Ablauf der 3 Kalendermonate gestellt, beginnt die unbefristete Rente mit dem Ersten des Antragsmonats. Entsprechendes gilt bei Zeitrenten, wenn der Antrag erst nach Ablauf des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt wird.

Vielen Dank für das Interview, Frau Lehmann.

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Chantal N. Lehmann

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link:

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