Nicht nur Superreiche, sondern auch wohlhabende Menschen gründen Stiftungen. In diesem Zusammenhang hört man immer, dass es finanzielle Vorteile gibt. Können Sie die Motivation beschreiben, weshalb Menschen eine Stiftung gründen?
Boris Piekarek: Privatnützige Familienstiftungen sind für Unternehmer, Immobilienvermieter und Vermögende aus anderen Assetklassen interessant, die Ihr Vermögen strukturieren, steuerlich optimieren und schützen möchten. Ein klare Struktur ergibt sich daraus, dass die Stiftung dann Gesellschafterin oder Eigentümerin von einigen wichtigen Vermögenswerten wird. Das Vermögen und insbesondere seine Erträge stehen den Begünstigten und künftigen Generationen lebenslang unterstützend zur Verfügung. Der Stifter oder die Stifterin leitet als Stiftungsvorstand die finanziellen Geschicke der Stiftung, ohne selber höchstpersönlich Eigentümer zu sein. Ausschüttungen von Unternehmen oder andere Einkünfte (zum Beispiel Mieten) sind in der Stiftung recht günstig laufend versteuert, nämlich meist zwischen 1 und 16 %, selten mehr. Dadurch kann das Vermögen in der Stiftung gut wachsen. In der Stiftung platziertes Vermögen ist sehr sicher aufgehoben, da Haftungsansprüche oder andere Forderungen in den allermeisten Fällen nicht auf das Stiftungsvermögen zugreifen können.
Wer nur platt Steuern sparen will, für den ist die Stiftung aber nicht geeignet. Sie ist richtigerweise kein Steuersparmodell. Wer aber seine ertragbringenden Vermögenswerte vorteilhaft neu strukturieren möchte und dabei auch auf steuerliche Optimierung schaut, die es durchaus gibt und die bisweilen sehr attraktiv ist, für den kann die privatnützige Familienstiftung das Mittel der Wahl sein. Die Stifter sorgen eigentlich immer für die Zukunft vor und erledigen eine Nachfolgeregelung für den Notfall meist gleich mit.
Wie hoch sind die Kosten für die Stiftungs-Gründung und welches (Mindest)-Kapital sollte eingebracht werden?
Boris Piekarek: Für unsere Beratung investiert eine Stifterin oder ein Stifter meist zwischen 15.000 und 50.000 EUR, was sich jedoch dennoch lohnt, da sich unsere Mandanten sonst nicht so häufig dafür entscheiden würden. Meist fällt auch eine gewisse Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer oder Einkommensteuer für die Einbringung des Vermögens an. Die steueroptimierte Einbringung zu konzipieren und umzusetzen ist aber eine unserer Kernaufgaben. Trotzdem entscheiden sich viele, die zu uns kommen, für eine Familienstiftung, weil die Vorteile überzeugend sind.
Eine Stiftung mit 100.000 EUR zu errichten ist manchmal möglich, macht aber wenig Sinn. Unseres Erachtens sollten die Unternehmensanteile oder Immobilien mindestens 500.000 EUR, besser jedoch ab 1 Mio. EUR wert sein, damit es sich rechnet. Entscheidend ist, welche Erträge das Vermögen erzeugen kann, um die Zwecke der Stiftung (z.B. eigene Versorgung und die der Familie) erfüllen zu können. Eine Familienstiftung mit ausschließlich dem selbstbewohnten Einfamilienhaus, Edelmetallen oder Kryptovermögen im Wert von beispielsweise 500.000 EUR macht also ebenfalls wenig Sinn, weil diese Werte keine laufenden Erträge hervorbringen. Es kommt daher auf die versierte Zusammenstellung der Vermögenswerte in der passenden Rechtsform an: die Frage also, was ich am besten wie in die Stiftung einbringe und was ich besser selber weiterhin direkt persönlich oder mit einer mir gehörenden Gesellschaft halte.
Mit welchem Zeitraum muss man rechnen, bis eine Stiftung geschäftsfähig ist? Gibt es in Europa Unterschiede?
Boris Piekarek: Das Projekt dauert meist 3 bis 9 Monate und ist abhängig davon, wie komplex die Vermögenswerte und die damit verbundenen steuerlichen Fragestellungen sind. Wir begleiten nahezu ausschließlich deutsche Stiftungen. Ausländische Stiftungsgründungen können wir über unsere Partner in anderen Ländern begleiten, wenn das in seltenen Fällen einmal wirklich überzeugend vorteilhaft sein sollte.
Gibt es in den Stiftungsarten, beispielsweise zwischen privater oder gemeinnütziger Stiftung, Unterschiede?
Boris Piekarek: Eine privatnützige Stiftung ist dafür da, die Familie zu versorgen, inklusive der Stifterin oder dem Stifter selbst, und/oder andere private Zwecke zu verfolgen: z.B. das Unternehmen zu erhalten. Eine gemeinnützige Stiftung dagegen ist für Personen geeignet, die ihr Vermögen ganz oder teilweise der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollen und dadurch gemeinnützig oder mildtätig wirken zu wollen.
In welcher Form unterstützen Sie Menschen bei der Stiftungsgründung?
Boris Piekarek: Wir betreuen das Stiftungsprojekt von ersten bis zum letzten Tag. Vom Konzept, über die Machbarkeit, die rechtlichen und steuerlichen Details, der Umsetzen bis hin zum laufenden Betrieb. Unsere Mandanten können gern ihre angestammten Steuerberater einbeziehen und behalten, die die Mandanten und die Stiftung nach der Umstrukturierung weiterhin laufend steuerlich betreuen, obwohl wir auch nach Stiftungserrichtung jederzeit zur punktuellen Unterstützung bei Spezialfragen zur Verfügung stehen. Wir werden in Stiftungsfragen regelmäßig von anderen Steuerberatern, Notaren und Anwaltskollegen empfohlen, weil es eine Spezialmaterie ist. Das erfordert Know-How und laufende Praxis in steuerlichen und rechtlichen Fragen sowie Übung mit der Umstrukturierung von Vermögenswerten.