Bei einem Immobilienverkauf bzw. Immobilienkauf mit Makler fällt in der Regel eine Provision an. Es handelt sich hierbei um den Lohn der Makler bei erfolgreicher Vermittlung. Ab wann gilt eine Immobilie nach §642 BGB als erfolgreich vermittelt?
Leon Djolaj: Eine Immobilie gilt nach einem erfolgreichem Notartermin als vermittelt. Unter einem erfolgreichen Notartermin verstehen wir, dass beide Vertragsparteien also Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag unterschrieben haben. Nach dem Notartermin erfolgt die Kaufpreiszahlung und Übergabe gemäß den vertraglichen Bestimmungen sowie die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.
Wer zahlt die Maklerprovision und wie hoch ist diese in der Regel?
Leon Djolaj: Seit 23.12.2020 gilt bei einem privaten Kauf oder Verkauf der sogenannte Provisionssplit. Wer also einen Immobilienmakler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte der Kosten. Die übliche Provisionshöhe in Baden-Württemberg beträgt 7,14%.
Der Verkäufer einer Immobilie übernimmt nun also mindestens die Hälfte der Provision. Dies gilt jedoch ausschließlich für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Beim Handel mit Gewerbeimmobilien, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie Grundstücken, bleibt in Sachen Maklerprovision alles beim Alten. In diesen Fällen ist die Verteilung der Maklercourtage weiterhin Verhandlungssache.
Zum Verständnis und Vergleich: Wie hoch ist die Maklerprovision in Deutschland im Gegensatz zu den Provisionen in anderen Ländern?
Leon Djolaj: Vergleicht man Deutschland mit seinen europäischen Nachbarstaaten, liegt die Provision im Durchschnitt etwas höher als in anderen Ländern. In Österreich beträgt die Maklerprovision zwischen 3,6 % und 4,8% brutto. Hier richtet sich die Höhe der Provision nach dem Kaufpreis und ist fest geregelt. In Frankreich beträgt die Maklerprovision zwischen 5% und 8%. In Italien liegt die Maklerprovision zwischen 2% und 6% für jede Partei.
Ein im Dezember letzten Jahres erlassenes Gesetz 2020 soll die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser neu regeln. Können Sie uns erklären, was sich geändert hat?
Leon Djolaj: Hierbei handelt es sich wie bereits erwähnt um den sogenannten Provisionssplit bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Zuvor bestand die Möglichkeit, dass der Käufer der Immobilie alle Kosten inklusive der Maklerprovision übernimmt, der neue Provisionssplit soll in Zukunft die Käufer einer Immobilie entlasten, so dass diese nicht mehr alle Kosten tragen.
Bei der Vermittlung von Mietimmobilien gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Was genau ist das eigentlich?
Leon Djolaj: Bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen gilt das Bestellerprinzip.
Dieses ist einfach erklärt: Derjenige, der den Makler beauftragt, bezahlt die Provision. Das Bestellerprinzip greift nur bei der Vermittlung von Häusern und Wohnungen zur Miete.
Mieter zahlen somit grundsätzlich keine Vermittlungsprovision mehr, es sei denn sie haben den Makler ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail beauftragt und dieser ist ausschließlich für den Mieter tätig.
Trotzdem steht das Gesetz in Kritik bzw. viele Experten betonen es müsse noch mehr passieren, damit Käufer beim Immobilienkauf entlastet werden. Die Teilung der Maklercourtage war dabei ein Anfang. Wird man in Zukunft mit weiteren Entlastungen für Immobilienkäufer rechnen können?
Leon Djolaj: Ob es tatsächlich zu weiteren Entlastungen kommt, können wir so nicht beurteilen. Gerade im Hinblick auf eine energetische Modernisierung ergeben sich beim Erwerb einer Immobilie entsprechende Verpflichtungen, die ein Käufer, auch im Hinblick auf den Finanzbedarf, beachten muss. Hier wären weitere Fördermaßnahmen oder weitere Zuschüsse denkbar. Ein öfter angesprochenes Thema ist natürlich auch die Senkung der Grunderwerbsteuer. Mit der Spaltung der Provision für Verkäufer und Käufer ist vorerst eine gerechtere Aufteilung der Kosten vorhanden.