Christopher Kress: Vorfälligkeitsentschädigung

Interview mit Christopher Kress
Christopher Kress ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann in Esslingen am Neckar. Mit ihm sprechen wir über Immobiliendarlehen, Vorfälligkeitsentschädigung sowie Einsatz des Widerrufsjokers.

Verbraucher, die ein nach dem 20. März 2016 abgeschlossenes Immobiliendarlehen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst haben, können die Entschädigung von der Bank zurückfordern. Warum ist es überhaupt möglich, unter Umständen, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern?

Christopher Kress: Der sogenannte Vorfälligkeitsjoker fußt auf fehlenden oder fehlerhaften Pflichtangaben, die Banken und Sparkassen in ihren Darlehensverträgen machen. Seit dem 21. März 2016, der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, müssen Banken Darlehensnehmer*innen von Baufinanzierungen korrekt über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Macht die Bank beispielsweise nur unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, ist der gesamte Anspruch darauf nach dem Gesetz ausgeschlossen. So können betroffene Verbraucher*innen eine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern oder die Zahlung im Vorfeld vermeiden.

Wann ist der Einsatz des Widerrufsjokers möglich?

Christopher Kress: Der Widerrufsjoker kann bei Verträgen gezogen werden, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen wurden. Für Verträge, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden, ist die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage beschränkt. In diesen Fällen kann dann der Vorfälligkeitsjoker die bessere Lösung sein. Auch hier geht es um fehlerhafte Vertragsklauseln: Weist die Widerrufsbelehrung Fehler auf oder fehlt sie ganz, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen und Verbraucher*innen können lange nach Vertragsschluss den Vertrag noch widerrufen. Das gleiche gilt, wenn Pflichtangaben im Darlehensvertrag fehlerhaft sind.

Was gibt es bei der Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung zu beachten?

Christopher Kress: Der Vorfälligkeitsjoker kann wie erwähnt dann noch helfen, wenn das Widerrufsrecht beispielsweise bei neuen Darlehensverträgen ab dem 21. März 2016 nach 12 Monaten und 14 Tagen erloschen ist. Ebenfalls positiv für Verbraucher*innen: Bei Fehlern bezüglich Informationspflichten kann innerhalb der Verjährungsfrist von bis zu 10 Jahren die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.

Zudem darf die Bank oder Sparkasse in bestimmten Fällen grundsätzlich keine Entschädigung für die vorzeitige Kündigung eines Darlehens verlangen. Das ist der Fall nach 10 Jahren Zinsbindung, bei Verträgen mit variablen Zinsen, wenn die Bank den Vertrag kündigt oder eine einvernehmliche Kündigung vorliegt.

Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dabei wird allerdings oft auf die Aktiv-Passiv-Methode zurückgegriffen. Was sind die Nachteile dieser Methode aus Sicht des Kreditnehmers?

Christopher Kress: Die Aktiv-Passiv-Methode ist meiner Meinung nach für den durchschnittlichen Verbraucher nicht transparent. Deswegen ist diese Methode sehr umstritten und steht unter Kritik. Ohne einen finanzmathematischen Sachverständigen sind die Berechnungen der Banken ohnehin kaum nachvollziehbar. Zu den Anforderungen an die Angaben zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Darlehensvertrag ist im Übrigen auf das Urteil des EuGH v. 9.9.2021 (C-33/20) zu verweisen. Die Entscheidung betrifft den Widerruf von Autokrediten und wurde von unserer Kanzlei erstritten. Hiernach ist die Methode für die Berechnung der Entschädigung in einer konkreten und für einen Durchschnittsverbraucher leicht nachvollziehbaren Weise anzugeben, so dass dieser die Höhe der Entschädigung anhand dieser Informationen bestimmen kann. Kaum ein Darlehensvertrag entspricht in diesem Punkt den Anforderungen des EuGH. Meiner Meinung nach müssen die vom EuGH aufgestellten Grundsätze auch für Immobiliendarlehen gelten.

Es heißt oft, dass man die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen kann. Wie geht man vor, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder zu reduzieren?

Christopher Kress: Sollte die Bank oder Sparkasse denn eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, können Betroffene ihre Erfolgsaussichten zu Vermeidung oder Rückforderung von einer spezialisierten Kanzlei kostenfrei prüfen lassen. Wir prüfen sowohl die Angaben im Darlehensvertrag als auch die Berechnungen der Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung und kümmern uns auch um die Deckungsanfrage bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung.

Herr Kress, vielen Dank für das Gespräch!

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