Das Unwetter und das daraus resultierende Hochwasser kostet Versicherungen Milliarden. Ungewöhnlich starke Niederschläge kommen in Deutschland heute doppelt so häufig vor wie vor 100 Jahren. Welche Versicherungen zahlen bei Naturkatastrophen wie Hochwasser?
Natascha Lorenz: Das kommt ganz darauf an, was beschädigt ist: Bei Gebäudeschäden ist die Gebäudeversicherung gefragt, das Inventar ist ein Fall für die Hausratversicherung. Wichtig ist bei beiden Versicherungen, dass auch Elementarschäden wie eben Starkregen, Überschwemmungen oder sogar Erdrutsch z.B. durch einen Zusatzbaustein eingeschlossen sind. Schäden an Fahrzeugen ersetzt die Kfz-Versicherung.
Welche Versicherung zahlt überhaupt welchen Schaden? Gibt es da Unterschiede, die z.B. ein Hausbesitzer kennen muss?
Natascha Lorenz: Für Hausbesitzer ist eine Gebäudeversicherung Pflicht. Wenn auch ein Schutz gegen sogenannte Elementargefahren wie z.B. Überschwemmungen gewünscht ist, sollte dies beim Abschluss berücksichtigt werden. In Standard-Tarifen sind meist Wasserschäden durch ausgetretenes Leitungswasser (z.B. Rohrbruch) mit abgedeckt.
Bei Wohngebäude- und Hausratversicherung wird der sogenannte Neuwert erstattet. Das sind entweder die Reparaturkosten, die das Haus wieder in seinen ursprünglichen Zustand vor dem Unglück versetzen – aber nach heutigen Standards, also z.B. inklusive energetischer Verbesserungen. Oder bei einer Totalzerstörung der Betrag, der für einen Neubau eines gleichwertigen Gebäudes nötig wäre. Auch bei der Hausratversicherung wird der Betrag ausbezahlt, den der Gegenstand heute in neuwertigem Zustand kosten würde.
Was müssen Betroffene bei einem Schadensfall tun? Müssen diese selbst versuchen einen Schaden zu reparieren?
Natascha Lorenz: Bei einer Katastrophe wie den schweren Überschwemmungen im Juli ist das erste Gebot, sich zuallererst selbst in Sicherheit zu bringen. Noch vor dem Aufräumen sollten die Schäden dann dokumentiert werden, am besten mit Fotos oder Videos. Auch eine Liste der beschädigten Dinge hilft. Zusammen mit dem Versicherer werden dann die nächsten Schritte besprochen. Bevor kein Schadenregulierer oder Sachverständige sich den Schaden angesehen hat, sollten auch selbst keine Reparaturen vorgenommen werden. Steht der Wert fest, den der Versicherungsnehmer für die beschädigten Dinge erhält, so kann man sich überlegen, ob man selbst Hand anlegt oder einen Fachmann beauftragt. Je nachdem erhält man von der Versicherung entweder einen Pauschalbetrag oder kann die Handwerker-Rechnungen einreichen.
Welche Pflichten der Versicherungsnehmer gibt es? Was müssen sie tun, damit die Versicherung greift?
Natascha Lorenz: Der Schaden muss sobald wie möglich gemeldet werden. Für die anschließende Dokumentation am besten nichts verändern, sondern erst danach das nötigste aufräumen. Mit dem Schadenregulierer werden dann alle weiteren Schritte besprochen.
Besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn Betroffene falsche Angaben gemacht haben oder Vertragsinhalte falsch verstanden und somit anders ausgelegt haben?
Natascha Lorenz: Damit ein Missverstehen oder versehentlich falsche Angaben ausgeschlossen werden kann, sollte bei anspruchsvollen Verträgen immer eine persönliche Beratung stattfinden. So kann der individuelle Risikobedarf ermittelt werden und ein passender Versicherungsschutz bestimmt werden.