Welche Versicherungen zahlen bei Naturkatastrophen wie Hochwasser?
Maschamay Poßekel: Die Wohngebäudeversicherung kümmert sich um zerstörte Bauteile wie durchnässte Mauern oder beschädigte Dächer. Die Hausratversicherung begleicht Schäden an allen beweglichen Gegenständen im Haus. Wichtig ist, dass in den Verträgen Schutz vor Naturgefahren vereinbart wurde – also für Wohngebäude und Hausrat Elementarschadenschutz besteht.
In welche schwierige finanzielle Position werden Versicherungen gebracht? Können sich Versicherungen von hohen Ausgaben erholen, oder gibt es auch Konkurse und Zahlungsunfähigkeit in der Branche?
Maschamay Poßekel: Die BaFin hat aktuell 150 Versicherer und 28 Rückversicherer dazu befragt, wie schwer sie von den Flutschäden betroffen sind. Demnach erwartet die Branche Schäden in Höhe von bis zu 5,7 Mrd. Euro. 4 Mrd. davon sind durch Rückversicherer gedeckt. Versicherer sind für solche Schadenfälle gut aufgestellt und es ist nicht zu erwarten, dass einzelne Anbieter deshalb zahlungsunfähig werden.
Was müssen Betroffene bei einem Schadensfall tun? Müssen diese selbst versuchen einen Schaden zu reparieren? Was müssen sie tun, damit die Versicherung greift?
Maschamay Poßekel: Was Betroffene tun sollten, wenn das Wasser kommt, haben wir schon am 13. Juli in einer Pressemitteilung beschrieben: Erste Hilfe bei Starkregen – DEVK. Auf keinen Fall sollten sich Menschen selbst in Gefahr bringen. Soweit möglich, haben Versicherte aber die Pflicht, den Schaden zu mindern. Das Wasser sollte so bald wie möglich abgepumpt und das Gebäude gereinigt und getrocknet werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Betroffene sollten – sofern zumutbar – beschädigte Gegenstände sammeln, falls ein Gutachter sie nachträglich besichtigt. Wichtig ist außerdem, eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen anzufertigen. Fotos und Videos zur Dokumentation sind ebenfalls hilfreich. Wer von Überschwemmung betroffen ist, sollte umgehend seine Versicherung kontaktieren. Je schneller ein Geschädigter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, desto schneller wird der Schaden behoben.
Besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn Betroffene falsche Angaben gemacht haben oder Vertragsinhalte falsch verstanden und somit anders ausgelegt haben?
Maschamay Poßekel: Wenn Elementarschadenschutz besteht, zahlt die Versicherung. Falsche Angaben im Vertrag können ggf. dazu führen, dass die Erstattung niedriger ausfällt – wenn z. B. keine Fußbodenheizung im Vertrag angegeben wurde, sie nun aber erneuert werden muss.
Frau Poßekel, vielen Dank für das Gespräch!
Foto: DEVK/Peter Joester