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Marcel-Patric Braun: D&O Versicherung bietet Versicherungsschutz

Interview mit Marcel-Patric Braun
Marcel-Patric Braun ist Head of Financial Lines - Germany, Austria & CSEE, AXA XL. Mit ihm sprechen wir über Verantwortung von Geschäftsführern, Schutz im Schadensfall sowie D&O-Versicherung.

Vor allem Manager, Vorstände und Geschäftsführer tragen viel Verantwortung. Eine D&O-Versicherung soll im Schadensfall schützen. In welchen Fällen greift eine D&O-Versicherung?

Marcel-Patric Braun: Die D&O Versicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Manager, Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte für eine Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden, die sie in Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit begangen haben. Die D&O Versicherung deckt dabei die Abwehrkosten sowie eine mögliche Schadenersatzleistung.

Wie würden Sie das einschätzen: Braucht wirklich jeder Manager eine D&O-Versicherung?

Marcel-Patric Braun: Ja, denn dieser Personenkreis haftet nach dem Gesetz bereits für leichte Fahrlässigkeit und mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Hinzu kommt, dass Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte gesamtschuldnerisch haften und eine Umkehr der Beweislast gilt. Dieser Personenkreis haftet somit auch für Fehler von Kolleginnen und Kollegen und er muss im Falle einer Inanspruchnahme nachweisen, dass er keinen Fehler begangen hat (nicht umgekehrt).

Worauf sollten Personen in Führungsposition bei der Wahl der D&O-Versicherung Ihrer Meinung nach achten? Welche Deckungssummen sind angebracht und welche Risiken verbergen sich im Kleingedruckten der Versicherungsverträge?

Marcel-Patric Braun: Die meisten D&O Versicherung werden über Maklerhäuser verkauft, die sich mit dem Produkt sehr gut auskennen. Als Organ sollte man beachten, dass die D&O Versicherung KEINE wissentlichen oder vorsätzlich begangen Pflichtverletzungen deckt. Wer auch zum Wohle der Firma wissentlich gegen eine Pflicht verstößt, hat keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung bietet jedoch immer Abwehrkosten, bis die wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung festgestellt wird. Auch würde ich immer darauf achten, dass die Nachhaftung in den Verträgen der gesetzlichen Verjährungsfrist für Organhaftungsansprüche entspricht. Bei der Deckungssumme sollte man darauf achten, dass sie die Größe des Unternehmens und das individuelle Unternehmensrisiko widerspiegelt. Die Police steht ja allen Organen im Unternehmen weltweit zur Verfügung. Eine pauschale Faustformel gibt es leider nicht. Da die Versicherung am Ende das Vermögen der Eigentümer bzw. Aktionäre schützen soll, hat man lange das Eigenkapital eines Unternehmens als Mindestgröße herangezogen. Diese Faustformel funktioniert aber sehr schnell nicht mehr, wenn wir über Großkonzerne oder Unternehmen ohne Eigenkapital sprechen.

Herr Braun, vielen Dank für das Gespräch!

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