„Bildung im Wandel: Die Anforderungen an Bildungseinrichtungen und Lehrer/innen haben sich im digitalen Zeitalter verändert. Wie haben Sie das in den letzten Jahren wahrgenommen?
Annette Berg: Die Bildungseinrichtungen standen und stehen in den vergangenen Jahren und insbesondere in der aktuellen Pandemiesituation zunehmend vor der Herausforderung, Unterricht und Lernen digital zu gestalten und ihre Unterrichtskonzepte auf die neuen Möglichkeiten auszurichten und diese zur Unterrichtsgestaltung aber auch zur kreativen Mediennutzung heranzuziehen. Neben der Nutzung der digitalen Medien im Unterricht, stehen zudem die Umstellung und Erweiterung der Lernmethoden vor einem Wandel. Eine Vielfalt an Möglichkeiten zur Unterrichtsgestaltung vergrößern gleichsam die Chancen auf attraktiven Unterricht, erfordern jedoch zusätzlich eine durch die Bildungsträger unterstützte Ausweitung der individuellen Kompetenzen der Lehrer/innen als auch der Schüler/innen bzw. der Studierenden. Zusätzlich ist die Inanspruchnahme digitaler Lernangebote durch Kinder und Jugendliche derzeit bis zu einem bestimmten Alter auch eng an zeitliche, finanzielle und persönliche Ressourcen der Eltern inklusive der häuslichen Ausstattung gebunden. Die Unterstützung der Mütter und Väter in Form von Elternarbeit und zusätzlicher Begleitung ist bei der Weiterentwicklung unbedingt mitzudenken. Eine digitale Zukunft der Bildungsinstitutionen wird von zu entwickelnden didaktischen Konzepten abhängen, welche die unterschiedlichen Lernstände der Lernenden berücksichtigen.
Die Veränderung in der Bevölkerungsstruktur mit Flüchtlingen und mehr Migranten führt zu veränderten Lerninhalten. Wie reagiert ihre Einrichtung darauf?
Annette Berg: Die Zuwanderung in den vergangenen Jahren hat nicht grundsätzlich zu veränderten Lerninhalten geführt, sondern zu neuen Herangehensweisen. Diversität und Integrationsleistungen in Bildungseinrichtungen und insbesondere in denen der Stiftung SPI, sind bereits seit vielen Jahren Normalität. Ein internationales Profil der Bildungseinrichtung erweitert die interkulturellen Kompetenzen der Lehrenden als auch der Schüler/innen und bildet neue Lerninhalte heraus. So zählen u. a. Konzepte gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit als auch zur Nutzung der Ressourcen Geflüchteter zum Alltag der Bildungseinrichtungen der Stiftung SPI.
In der Bildungsbranche gibt es auch ein sogenanntes Qualitätsmanagement. Welchen Anforderungen muss der Qualitätsbeauftragte eines Bildungsinstituts in der Praxis gerecht werden?
Annette Berg: Professionalität in der sozialen Arbeit bemisst sich daran, wie die Akteure krisenhafte Situationen und Veränderungsprozesse gestalten. Die Projekte der Stiftung SPI realisieren systematisch Verknüpfungen und Kooperationen, um die Möglichkeiten für soziale Arbeit zu erweitern und komplexen, wechselnden Anforderungen zu entsprechen. Das gilt sowohl im Bildungsbereich als auch in der sozialen Arbeit. Qualitätsmanagement wird dabei nicht als eine einmalig zu lösende Aufgabe, sondern als Prozess verstanden, der den beteiligten Personen kontinuierlich die Qualitätspolitik und relevante Qualitätsziele vermittelt sowie ihren Beitrag zur Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems bewusstmacht.
Man sagt, dass Lehrer/innen und Ausbilder/innen dem Stress in den Bildungseinrichtungen mit den Schülern kaum noch gewachsen sind. Haben Sie ähnliche Erfahrungen oder kennen Sie Beispiele dafür?
Annette Berg: Unterschiedliche Herausforderungen an Familien, zunehmende Diversität in Lerngruppen als auch ein weiterer Anstieg an Kinderarmut mit ihren Folgen auf die kindliche Entwicklung und noch weiter ungleichen Bildungschancen, haben die Anforderungen an Lehrer/innen und Ausbilder/innen im Umgang mit Schülern erhöht und stellen große Anforderungen an ein erfolgreiches Bildungssystem. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, setzen Bildungsinstitutionen zunehmend auf den Einsatz von „Multiprofessionellen Teams“. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter/innen unterschiedlicher Professionen aus der Bildung, der Jugendhilfe oder aus der Sozialarbeit gemeinsam an dem Ziel des Bildungserfolges der Schüler arbeiten. Bildungs- und Soziale Arbeit in Koproduktion hat dazu beigetragen, dass die ganzheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Fokus steht und dazu geführt, dass Bildungseinrichtungen sich dem Bildungserfolg der Schüler mit einem sich ergänzenden Blick widmen.
Der „nationale Bildungsbericht für Deutschland“ benennt alle 2 Jahre Leistungen und Herausforderungen im deutschen Bildungssystem. Können Sie über Zweck und Nutzen kurz etwas sagen?
Annette Berg: Der „nationale Bildungsbericht für Deutschland“ erscheint alle zwei Jahre und beschreibt differenziert, Indikatoren gestützt die Gesamtsituation des Bildungswesens in Deutschland. Er widmet sich somit regelmäßig wechselnden Schwerpunktthemen im Kontext der Bildung in Deutschland und berichtet über die aktuelle Entwicklung in den Feldern der frühkindlichen Bildung, der Bildung und Erziehung, der Schul- und Hochschulbildung als auch der Erwachsenenbildung. Der Bericht wird von einer Autorengruppe unabhängiger Wissenschaftler unter der Federführung des DIPF| Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation erstellt und er wird gemeinsam von Bund und Ländern gefördert. Das Schwerpunktthema des aktuellen Berichtes 2020 ist „Bildung in einer digitalisierten Welt“. Der nationale Bildungsbericht zeigt Entwicklungsbedarfe auf und unterstützt bundespolitische, länderpolitische und kommunale Planungen als auch politische Entscheidungsträger bei der Fokussierung auf besondere Perspektiven zur Förderung von Bildungserfolgen.
Man spricht gerne vom „Recht auf Bildung“ und „Lebenslangem Lernen“. Wird Deutschland diesem Anspruch Ihrer Meinung nach voll gerecht?
Annette Berg: Gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 ist das Recht auf Bildung ein Menschenrecht und es ist zudem als Kinderrecht in Artikel 28 der Kinderrechtskonvention verankert. Bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde in Artikel 149 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für jede Person das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung festgelegt. Das Recht auf Bildung stellt grundsätzlich den Zugang zu Bildung und die Möglichkeit auf gute Bildung sicher. Es soll als Garant dafür dienen, dass alle Menschen die für ihre individuellen Möglichkeiten besten Chancen erhalten und eine Perspektive für ein eigenständiges Leben erhalten. In Deutschland wird durch ein durchlässiges Schulsystem als auch durch die Bildungswege flankierende Maßnahmen versucht, allen jungen Menschen eine gerechte Bildung zu ermöglichen und Chancengleichheit zu erreichen. Dennoch entscheidet oftmals noch immer die Herkunft über den Erfolg in der Bildung. Es bleibt unsere Aufgabe, diese Koppelung aufzuheben und jungen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft eine ihnen und ihren individuellen Kompetenzen entsprechende Laufbahn zu ermöglichen.