Ich betreue seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin 2006 nahezu ausschließlich die Gebiete des Medizinrechts: Berufsrecht der Ärzte, Haftungsrecht und Arztstrafrecht. Daneben bin ich auch in anderen Teilgebieten als Strafverteidigerin tätig.
Diese Schwerpunkte habe ich durch meine zwei Fachanwaltstitel und ein nebenberufliches Studium an der Dresden International University unterstrichen, das ich mit dem Master of Laws im Medizinrecht abgeschlossen habe.
Kompetenz und Aktualität sind mir dabei wichtig: Über ein Bundesweites Forschungsnetzwerk des Gesundheitswesens und als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie Alumni der Dresden International University, nehme ich nicht nur den neuesten Stand der Forschung wahr, ich gestalte auch die Zukunft des Gesundheitswesens mit.